Was genau ist Brandschutz eigentlich?
Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die
Brände verhindern bzw. deren Ausbreitung vorbeugen
im Falle eines Brandes Menschen und Tiere retten
Löscharbeiten so einfach wie möglich machen.
Man spricht auch von präventivem Brandschutz, der Brände im Vorfeld verhindern soll, und von abwehrendem Brandschutz, der im Falle eines Brandes die Evakuierung und Löschung möglichst einfach und schnell möglich machen soll. Alle brandschutzrelevanten Maßnahmen sind in der Brandschutzordnung festgelegt, die sich je nach Location und Art der Veranstaltung unterscheidet.
Die Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Falle eines Brandes. Diese Brandschutzordnung unterscheidet sich je nach Unternehmen, Location, Anzahl der Gäste und Art der Veranstaltung. Die Brandschutzordnung hat in etwa den Stellenwert einer Hausordnung. Eine allgemein gültige Vorlage gibt es deshalb nicht. Eine im allgemein anerkannte Vorlage für die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung ist DIN 14096. Rechtliche Grundlagen zu den baulichen Gegebenheit in Sachen Brandschutz gibt unter anderen die Versammlungsstättenverordnung, wenn Sie darüber mehr erfahren möchten, lesen Sie hier unseren Beitrag über Brandschutz in Versammlungsstätten.
Die Brandschutzordnung muss alle zwei Jahre überprüft werden und stets aktuell sein – das gilt vor allem dann, wenn die Location z.B. umgebaut wurde. Eine Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen:
Brandschutz: Teil A
Teil A richtet sich an die Gäste Ihrer Veranstaltung. Er stellt die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall kurz und knapp mit schnell erfassbaren Piktogrammen dar. Dazu gehören folgende Punkte:
Ruhe bewahren
Brand melden (Notruf 112)
Bringen Sie sich in Sicherheit.
Löschversuch unternehmen.
In der Regel umfasst er damit nicht mehr als eine Seite und ist in der Location an verschiedenen Stellen gut sichtbar ausgehängt.
Brandschutz: Teil B
Teil B wird allen Mitarbeitern, die während der Veranstaltung vor Ort sind, schriftlich ausgehändigt. Er enthält alle wichtigen Informationen zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht und Rettungswege sowie alle Regeln, die das konkrete Verhalten im Brandfall betreffen.
Brandschutz: Teil C
Teil C richtet sich an die Mitarbeiter, denen besondere Brandschutzaufgaben zufallen. Dazu gehören etwa Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte usw. In diesem Teil werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen sowie der Ablauf einer Evakuierung (auch Evakuierungskonzept genannt) für den Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben beschrieben.
Darüber hinaus benötigen Sie einen Flucht- und Rettungsplan nach ISO 23601, der übersichtlich den kürzesten Weg aus dem Gebäude darstellt.
Normalerweise wird die Location, in der Ihre Veranstaltung stattfindet, einen Brandschutzbeauftragten haben, der in diesem Bereich speziell geschult ist. Wenn nicht, können Sie einen externen Brandschutzbeauftragten beauftragen. Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist in erster Linie die Brandprävention, d.h. er erkennt und eliminiert schon im Voraus mögliche Brandquellen, damit es erst gar nicht zu einem Brand kommt. Außerdem übernimmt er die Erstellung oder Aktualisierung der Brandschutzordnung für die Veranstaltungs-Location, kontrolliert Brandschutz-Einrichtungen wie Rauchmelder, Feuerlöscher oder Sprinkleranlagen und beseitigt mögliche Mängel. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit für einen Brand während der Veranstaltung so gering für möglich zu halten, und für den Fall, dass doch etwas passiert, Gäste und Mitarbeiter bestmöglich anzuleiten, sodass niemandem etwas passiert und die Gefahr schnell gebannt werden kann.
Die Versammlungsstättenverordnung gilt auch bei Open Air Veranstaltungen, vor allem dann, wenn die Open-Air-Location
Platz für mehr als 1.000 Besucher bietet
über Szenenflächen bzw. Bühnen oder Sportanlagen mit Tribünen verfügt
nicht aus fliegenden (d.h. auf- und abbaubaren) Bauten besteht
Schauen Sie sich dazu vor allem die oben genannten Punkte sowie § 7 der Versammlungsstättenverordnung an. Dieser regelt die Bemessung der Rettungswege. Dort heißt es u.a.: Die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Diese Breite muss mindestens 1,20 m betragen. Bei Versammlungsstätten im Freien sowie Sportstadien gilt: 1,20 m je 600 Personen.
Fazit
Wie Sie sehen, gibt es eine ganze Reihe Vorschriften und Regeln in Sachen Brandschutz, die Sie beachten müssen. Im Normalfall sollte die Versammlungsstätte, d.h. Ihre Veranstaltungslocation, gut darauf vorbereitet sein. Dennoch sollten auch Sie als Veranstalter die Vorschriften kennen, beachten und deren Einhaltung immer wieder erfragen, damit im Falle eines Falles alle gut vorbereitet sind. Ihre Gästeliste, den Einlass und das Programm überlassen Sie ja auch nicht dem Zufall – genauso wenig sollten Sie dies bei der Sicherheit Ihrer Gäste tun. Schon vor 30 Jahren heißt es in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Thema Brandschutz: "Dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern ist ein Glücksfall, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
Fordern Sie diesen Glücksfall lieber nicht heraus. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an einen Brandschutzexperten zu wenden. Wenn Sie sich selbst zum Thema Brandschutz bei Events weiterbilden wollen, können Sie sich z.B. an den TÜV wenden, der regelmäßig und deutschlandweit Seminare dazu anbietet.